PKK Consulting : Liane Kirchenstein nutzt Expertise von Professor Philipp Schade

PKK Consulting: Liane Kirchenstein nutzt Expertise von Professor Philipp Schade

PKK Consulting: Liane Kirchenstein nutzt Expertise von Professor Philipp Schade

Baar – Im Jahr 2017 ließ der Bundesgerichtshof (BGH) zur Freude vieler Versicherungskunden die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zu – und das sogar für gekündigte Verträge. Das betrifft Versicherungsverträge nach dem Policenmodell aus der Zeit von 1994 bis 2007. Die Kunden bekamen damals zum Vertragsabschluss nicht alle Unterlagen ausgehändigt, sondern erst verspätet zusammen mit dem Versicherungsschein. Bis 2004 galt der Versicherungsvertrag schon als abgeschlossen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wurde. Der BGH erlaubte die Rückabwicklung durch Widerspruch für den Fall, dass der Versicherer bei Vertragsschluss nicht oder deutlich fehlerhaft über die Kundenrechte aufgeklärt hat. Viele der damaligen Verträge enthalten unzureichende Widerspruchsbelehrungen. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts in Zivil- und Strafverfahren hat die Widerspruchsfrist gar nicht begonnen, wenn die Belehrung fehlerhaft war. Deshalb kann dem Vertrag noch viele Jahre später widersprochen werden. Das Urteil bezog sich auf zwei Kunden, die 2003 fondsgebundene Lebensversicherungen abgeschlossen hatten und ihre Verträge 2012 vorzeitig kündigten. Weil sie nur den Rückkaufswert bekamen, bemängelten die Versicherungskunden die fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen und verlangten die komplette Rückabwicklung der Verträge. Der BGH gab den Klägern recht, die ihre Beiträge inklusive Verzinsung und Gebühren zurückbekamen.

Bis heute wickeln Anleger ihre Lebensversicherungen ab, weil die Verträge durch die ewige Niedrigzinsphase kaum es noch etwas abwerfen und somit als Instrument zur privaten Altersvorsorge ausfallen. Vom Verkauf oder von der Kündigung der Policen sollte man die Finger lassen, weil beide Ausstiegsoptionen nur im finanziellen Interesse der Versicherungskonzerne sind. Der Kunde verzichtet ohne Not auf seine Ansprüche und bekommt einen Auszahlungsbetrag deutlich unterhalb dessen, was bei einer professionellen Rückabwicklung möglich wäre.

Hier kommen unabhängige Dienstleister wie die PKK Consulting AG mit Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar ins Spiel. Das von der Versicherungsexpertin Liane Kirchenstein geführte Unternehmen arbeitet vertrauensvoll mit Anwaltskanzleien, Vorfinanzierern und Gutachtern zusammen, damit sich Kunden zu ihrem finanziellen Vorteil von unrentablen Kapitalmarktprodukten trennen können. PKK Consulting ist übrigens weder als Kapitalanlagengesellschaft noch als Anlageberater tätig und gibt deshalb keine Empfehlungen für alternative Geldanlagen ab. Man verwaltet keine Kundengelder und investiert sie folglich auch nicht. Mit dem Verständnis als Servicepool-Anbieter unterstützt man unzufriedene Versicherte lediglich dabei, ihre renditeschwachen Lebens- und Rentenversicherungen loszuwerden und begleitet sie bei allen Teilschritten bis zur erfolgreichen Abwicklung. Gerne greift PKK Consulting auf die Expertise von Fachleuten zurück, mit denen Interviews für die sozialen Medien geführt werden, damit sich die Versicherten ganz unkompliziert informieren können. So erklärt Werner Hogrefe, Experte für Kapitalmarkt- und Steuerrecht, warum Versicherungen oft weniger auszahlen als rechtlich vorgeschrieben ist und wie man sich dagegen wehren kann. Viele Versicherte wüssten gar nicht, dass ihnen aus ihrer Lebensversicherung mehr Geld zusteht, als sie ausgezahlt bekommen, bedauert der Fachanwalt. Auf der Internetseite der PKK Consulting AG erläutert er die juristischen Möglichkeiten zur erfolgreichen Durchsetzung der Kundenansprüche und die Wichtigkeit eines professionellen Gutachtens.

Ein besonders hochkarätiger Gesprächspartner des Schweizer Unternehmens ist Prof. Dr. Philipp Schade. Der Versicherungsmathematiker kritisiert, dass viele Versicherte nicht fair an den Überschüssen ihrer Lebensversicherung beteiligt werden. Im Interview benennt er die Gründe und betont, dass sich eigenen Ansprüche mit einer professionellen Berechnungsmethode exakt nachweisen lassen. So könne man höhere Auszahlungen durchboxen, als die Versicherung ursprünglich zugesagt hat. Der versicherungsmathematische Gutachter verweist zwar nicht auf das eingangs erwähnte BGH-Urteil von 2017, klärt aber über zwei wichtige Urteile aus den Jahren 2020 und 2024 auf.

Dabei geht es um die Berechnung der Eigenkapitalrendite und der Überschüsse der Versicherungsgesellschaften. 2020 habe der Bundesgerichtshof deren Gewohnheitspraxis für unzulässig erklärt, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen. Schade übersetzt die Gerichtsentscheidung so: Wenn Lebensversicherte ihre Verträge wegen unrechtmäßigen Zustandekommens anfechten, müssen die Versicherungsanbieter ihren Kunden den vollständigen Geldbetrag erstatten, den die Nutzung ihrer Beiträge erwirtschaftet hat. Das wegweisende Urteil von 2024 habe deutlich gemacht, wie Versicherungsgesellschaften die Überschüsse nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen haben, sagt der Professor, der wie viele andere Experten die Rückabwicklung der unwirtschaftlich gewordenen Lebensversicherungen empfiehlt. Nach seiner profunden Erfahrung haben die allermeisten Versicherungen zulasten ihrer Kunden ganz bewusst andere Berechnungen angestellt. Philipp Schade hat mit seinem Team schon Hunderte Verträge auf Herz und Nieren geprüft. Dabei kam er immer wieder zum gleichen ärgerlichen Befund, dass ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Überschüsse bei den Versicherungen verbleibt und den Kunden frech vorenthalten wird. Dem Verbraucherschützer ist die Feststellung wichtig, dass er in seinen eigenen Gutachten schon immer so rechnete, wie es der BGH nun zur allgemeinen Richtschnur gemacht hat. Im Interview mit PKK Consulting verweist er auf die Wichtigkeit eines fachmännischen Gutachtens und die zweckmäßige Hilfe von Fachanwälten. Fast 13 Minuten lang erklärt Schade mit einer beeindruckenden Fachkenntnis, wie sich Versicherte mithilfe von Dienstleistern wie PKK Consulting auf die Urteile von 2020 und 2024 berufen können, um die Versicherer in die Schranken zu weisen.

Er selbst sieht sich als Spezialist für alle Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) und berät Unternehmen als eigenständiger Finanzdienstleister. „Unsere bAV-Lösungen sind immer das Ergebnis eines gemeinsamen Gestaltungsprozesses mit unseren Mandanten – ausgerichtet an die individuellen Rahmenbedingungen und an den Unternehmenszielen.“ Die Stärkung der personal- und betriebswirtschaftlichen Substanz verschaffe Unternehmen Wettbewerbsvorteile und mache sie fit für die Zukunft. Damit hat er selbst nichts mit der Abwicklung von privaten Lebensversicherungen zu tun und kann umso neutraler der PKK Consulting AG Rede und Antwort stehen.

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