Frankfurt am Main – Lebensversicherungen sollen der privaten Altersvorsorge dienen oder Hinterbliebene beim Tod eines Angehörigen absichern. Je nach Art der Lebensversicherung wird die Versicherungssumme entweder im Erlebens- oder im Todesfall ausgezahlt. Bei der früher einmal beliebten Kapitallebensversicherung wird der finanzielle Schutz im Todesfall mit einem Sparprozess kombiniert, bei dem jahrelang eingezahlte Beiträge zu einem bestimmten Zeitpunkt als Einmalzahlung zurückfließen – und das in der Theorie mit einer Rendite.
Diese Zeiten sind aus verschiedenen gesamtökonomischen und versicherungswirtschaftlichen Gründen aber unwiderruflich vorbei. „Hohe laufende Kosten, undurchsichtige Vertragsmodelle und enttäuschende Renditen lassen viele Verträge weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben“, analysiert die Policenkonzept24 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. „Besonders bei kombinierten Produkten aus Versicherung und Geldanlage entstehen oft Unsicherheiten: Was bleibt am Ende wirklich übrig? Reicht es für die Altersvorsorge, den Hauskredit oder andere Pläne? Statt der Schließung einer Rentenlücke ergeben sich neue Probleme, die existenzbedrohend sein können.“ Policenkonzept24 übernimmt die juristische Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen und zeigt den Besitzern Wege auf, wie sie wegen zu hoher Kosten und geringer Renditen Ansprüche gegen die Anbieter geltend machen können. Ganz konkret geht es um die Rückforderung von Geld, das den Kunden zusteht, aber freiwillig nicht zurückerstattet wird. Der Frankfurter Dienstleister stützt sich bei seiner Beratertätigkeit auf ein Experten-Netzwerk aus Gutachtern und Fachanwälten, das – unter Berücksichtigung neuer Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und Bundesgerichtshofes (BGH) – die Altverträge unter die Lupe nimmt. Mangelnde Transparenz, vor allem aber fehlerhafte Widerrufsbelehrungen liefern den juristischen Hebel für die Rückabwicklung der Lebensversicherung. Bei formalen Vertragsmängeln haben die Kunden oft noch viele Jahre nach dem Abschluss ein Widerrufsrecht, mit dem sie ihr eingezahltes Kapital vor der Entwertung bewahren können. Aber nicht jede fehlerhafte Belehrung führt automatisch zum erfolgreichen Widerruf. Die Versicherungskonzerne wehren sich juristisch gegen die steigende Zahl von Widerrufen und haben damit mitunter auch Erfolg. Während der langwierigen Prozesse bleibt das eingezahlte Kapital gebunden. Zwar erhält der Versicherte im juristischen Erfolgsfall die Beiträge zurück, aber häufig werden Risikoanteile und bereits erbrachte Leistungen abgezogen. „Der Widerruf kann eine Möglichkeit sein, Verluste aus einer Lebensversicherung abzumildern“, erläutert Policenkonzept24-Geschäftsführer Marko Jelusic. Der Widerruf sei aber kein Allheilmittel. „Hoher Aufwand, juristische Unsicherheiten und mögliche finanzielle Einbußen machen ihn zu einer riskanten Option, die sorgfältig geprüft werden sollte.“
Von zwei anderen Ausstiegsoptionen rät Jelusic noch entschiedener ab: der Kündigung und der Veräußerung der Lebensversicherung. Wegen des Zuschnitts der Verträge gilt die Kündigung als die finanziell schlechteste Variante. Weil in den ersten Jahren Löwenanteile der Beiträge in die Verwaltungskosten fließen und größere Summen erst später kapitalbildend angelegt werden, macht jeder Versicherte hohe Verluste, wenn er zu früh kündigt. Außerdem liegt der bei der Kündigung ausgezahlte Rückkaufswert meist deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, und die Überschussbeteiligungen werden nur in geringem Umfang angerechnet. Überdies sind noch steuerliche Nachteile zu beachten. Anstatt ihre Police zu kündigen, können Versicherte sie alternativ an spezialisierte Aufkäufer auf dem Zweitmarkt verkaufen. Verglichen mit der Kündigung sichert der Verkauf oft einen höheren Erlös, da die Käufer einen Teil der Abschlusskosten auffangen. Weil es die Aufkäufer auf Verträge mit bestimmten Merkmalen abgesehen haben, ist längst nicht jede Police verkäuflich. Mit dem Verkauf verzichtet man auf mögliche künftige Überschüsse und muss bei bescheidenen Gewinnen mit deren Steuerpflichtigkeit rechnen. Ein weiteres finanzielles Risiko ist die Intransparenz des Zweitmarktes mit unterschiedlichen Abschlägen und Vertragsbedingungen, die eine fundierte Einschätzung des tatsächlichen Verkaufswertes erschweren.
„Die Rückforderung stellt im Vergleich zu Kündigung, Verkauf oder Widerruf oft die attraktivste Möglichkeit dar, um aus einer Lebensversicherung mehr herauszuholen“, resümiert das Verbraucherportal Policenkonzept24. „Dabei geht es darum, die vom Versicherer gezogenen Nutzungen und Zinsen zurückzufordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass bestimmte Vertragsbedingungen fehlerhaft waren oder rechtlich nicht wirksam vereinbart wurden.“ Anders als bei Kündigung und Veräußerung schlägt neben dem Rückkaufswert auch der Nutzen zu Buche, den die Versicherungskonzerne durch die jahrelang eingezahlten Beiträge hatten. Für die Rückforderung spricht zudem, dass sie sich in der Regel ohne den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes prüfen lässt. So können die Kunden ganz genau abwägen, ob sich das Verfahren für sie lohnt. Anders als bei Widerrufen ist die Kalkulationsbasis viel transparenter, und die jüngere Rechtsprechung stärkt die Verbraucherposition.
In mehreren Urteilen wurden Versicherungsnehmern Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe zugesprochen. Marko Jelusic verweist auf EuGH-Urteile wie das vom 20. April 2023, in dem unklare oder fehlerhafte Vertragsinformationen Verträge selbst nach Jahren noch widerrufbar machen. Der versicherungskonzern-kritische Professor Philip Schade bezieht sich auf das BGH-Urteil vom 18. September 2024. „Kein Sieg für die Versicherungswirtschaft“, sondern eine nötige „Klarstellung, wie man Überschüsse bewerten muss“, resümiert er. Dem liege eine verursachungsorientierte Verteilung der Überschüsse zugrunde, wie sie die BaFin bei den Bewertungsreserven vorgebe. „Damit muss man sagen, wenn man den Maßstab eines verursachungsorientierten Verfahrens bei den Bewertungsreserven zugrunde legt und das auf die restlichen Überschüsse überträgt, dann kommt mit diesem Urteil das Ergebnis heraus, dass die Versicherer in großem Stil circa zwei Drittel der Überschüsse, die sie hätten zuteilen müssen, nicht den Verträgen im Laufe ihrer Vertragslaufzeit zuweisen“, schlüsselt Schade auf. Die Rückforderungsspezialisten von Policenkonzept24 erinnern an ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom Frühjahr 2025. Darin wurde dem Kunden einer privaten Rentenversicherung eine Auszahlungssumme von 15.000 Euro gegenüber ursprünglich 9.000 Euro zugesprochen.
Nur die Rückforderung beziehungsweise Rückabwicklung bietet die Chance auf wirkliche Mehrerlöse, während Kündigung, Verkauf und Widerruf entweder zu Verlusten führen oder mit hohen Risiken verbunden sind. Die Policenkonzept24 GmbH bietet Versicherungskunden als ersten Schritt eine kostenfreie und unkomplizierte Online-Prüfung ihrer Verträge an. Kommen die Versicherungen für eine Rückforderung infrage, meldet sich innerhalb von 72 Stunden ein Experte des Partnernetzwerkes für ein unverbindliches Beratungsgespräch.






