Magazin FOUNDERS ehrt Christoph Kirchenstein für Service von Vertragshilfe24
Baar – Lebens- und Rentenversicherungen mit Laufzeiten von 30 Jahren und mehr haben sich viele Menschen andrehen lassen, weil sie darin eine Absicherung gegen die drohende Altersarmut sahen. Doch die Unzufriedenheit vieler Versicherter nimmt ständig zu. Das liegt natürlich nicht an einer nachlassenden Bedeutung privater Altersvorsorge – das Gegenteil ist der Fall. Immer weniger Lebens- und Rentenversicherungen halten an Vorsorgeleistung ein, was sie versprochen haben. Deshalb steigt die Neigung vieler Kunden, ihre Versicherungsverträge abzustoßen. Mal passt die Versicherung nicht mehr zu den individuellen Lebensumständen, mal hat sie eine plötzlich als zu lang empfundene Laufzeit. Ein anderes Mal erweisen sich die Lebensversicherungen als zu teuer oder unrentabel.
Christoph Kirchenstein von Vertragshilfe24: „Altersvorsorge durch Rückabwicklung von Lebensversicherungen“
In diesen Fällen raten Versicherungsexperten wie Christoph Kirchenstein von der Kündigung der ungeliebten Verträge ab und plädieren für deren Rückabwicklung. Zusammen mit seiner Frau Liane Kirchenstein initiierte er das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24, um Unternehmen und Privatleute bestmöglich über die Rückabwicklungskonditionen von Lebensversicherungen zu informieren.
Bevor der Status eines Versicherungsvertrages geändert wird, sollte dessen Renditepotenzial professionell berechnet werden. Ist man danach wirklich zum Ausstieg entschlossen, gibt es einen erfolgreichen und lukrativen Notausgang: Alle Kunden, die vom Versicherer nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktritts-, Widerspruchs- oder Widerrufsrecht belehrt worden sind, können für Lebens- und Rentenversicherungen ein Recht auf Rückabwicklung geltend machen. Das gilt faktisch für alle Vertragsgenerationen seit 1991. „Wir nutzen nicht nur den sogenannten Widerrufsjoker, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält. Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge“, erläutert Liane Kirchenstein . „Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“
Weil es bei der Inanspruchnahme des Rückabwicklungsrechts gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft geben kann, bietet das Team von Vertragshilfe.24 eine eingehende Beratung an. Es weist darauf hin, dass es neben dem Riesenmarkt mit 90 Millionen abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen auch den Spartenmarkt von Gesellschaften gibt, die den Kunden diese Verträge abkaufen – für etwas mehr, als die Versicherungen bei der Kündigung freiwillig zahlen würden. Mit fachlicher Hilfe werden oft Rückzahlungsbeträge erzielt, die deutlich über dem von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert liegen.
Auxinum GmbH um Sven Enger und Boris Staab hilft nun Vertragshilfe24
In einem Interview mit dem Gründerelite-Magazin „Founders“ erzählte Christoph Kirchenstein, wie er überhaupt auf das Geschäftsmodell der Rückabwicklung von Lebensversicherungen gekommen ist: „Ein enger Verwandter hatte vor Jahrzehnten gebaut und für die Tilgung der Hypothek mit 65 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Er war 64 und erhielt eine Prognose der Versicherung über die Auszahlungshöhe im kommenden Jahr. Dann der Schock: Die hätte sehr viel weniger ausgezahlt, als er für die Ablösung der Hypothek zahlen musste.
Die schönen Prognosen bei Abschluss waren nicht eingetreten – eine Katastrophe für ihn.“ Der Betroffene fragte Kirchenstein um Rat, der wiederum einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, Steuerrecht und Kapitalmarktrecht einschaltete. Der tauchte in die Materie ein und handelte für den unzufriedenen Versicherungsnehmer sehr viel mehr Geld aus, als der erwartet hatte – und das nach Abzug seines Honorars. „Der Ruhestand war gerettet. Da habe ich mir gesagt: So wie meinem Verwandten muss es doch vielen gehen, denen muss doch auch geholfen werden“, so Kirchenstein. „Und das tun wir inzwischen seit einigen Jahren mit wachsendem Zuspruch.“
Bei der Aufstellung seines Expertenteams berücksichtigte er, dass hilfesuchende Kunden schnell Geld brauchen und dafür eine Gesellschaft benötigen, die einen Teil des Geldes vorstreckt. Vertragshilfe24 arbeitet deshalb mit dem Marktführer in diesem Bereich zusammen und stützt sich auf die Expertise des erwähnten Fachanwalts. Außerdem kooperiert man mit hochkarätigen Versicherungsexperten, die früher selbst einmal in leitenden Funktionen der Versicherungsbranche tätig waren. Einer von ihnen war sogar Vorstand und versuchte, den Kunden von innen heraus zu helfen, was aber misslang und ihn schwer frustrierte.
In den letzten drei Jahren stieg der Umsatz von Vertragshilfe24, dessen Gesellschaft im schweizerischen Baar ansässig ist, kontinuierlich an. Kirchenstein wird auf Nachfrage konkret: „Im ersten Jahr konnten wir einigen Menschen helfen, im zweiten Jahr einigen Hundert, vor zwei Jahren schon mehreren Tausend, und inzwischen haben wir in der Kooperation mit unseren angeschlossenen Dienstleistern Verträge Zigtausender Kunden bearbeitet, damit sie ihr Geld gut verzinst zurückbekommen.“ Besonders berührend seien für ihn Fälle, bei denen es um die private Altersvorsorge gehe. Menschen hätten nach dem Abschluss von Versicherungsverträgen jahrzehntelang gehofft, sie könnten der Altersarmut entgehen, und stünden dann fast mit leeren Händen da, klagt er.
Christoph Kirchenstein findet es schade, dass immer noch zu viele neue Lebensversicherungen abgeschlossen werden und hält die Kapitallebensversicherung mit Garantie für ein Auslaufmodell. Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Garantie, aber dafür mit einem hohen Kursrisiko, seien jedoch weiterhin gefragt. „Gegen die Riesen der Lebensversicherungsbranche mit ihren Milliarden kämpfen wir an, mit all unserer Kraft. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Dienstleistung in der Zukunft unverzichtbar ist. Wir werden noch jahrzehntelang gebraucht“, ist sich der Versicherungsprofi sicher.