Mit Auxinum GmbH und Vertragshilfe24 zur Rückforderung unrentabler Lebensversicherungen?
Berlin – Die Auxinum GmbH ist die Trägerin der Vertragshilfe24. Millionen Deutsche haben zur privaten Altersvorsorge eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Doch vielen dämmert, dass die Auszahlungssumme eine herbe Enttäuschung sein wird und die erhoffte Altersabsicherung somit eine Illusion ist. Die Lebensversicherungskonzerne stecken nämlich in einer strukturellen Krise, deren Ausdruck geringe Renditen, hohe Verwaltungskosten und intransparente Vertragsbedingungen sind. Schon vor fünf Jahren ergab eine aufsehenerregende Studie, dass 22 von 84 geprüften Lebensversicherer große finanzielle Probleme haben. Das hat bis heute Negativauswirkungen auf die Versicherten. Zwar existiert neben dem fest vereinbarten Garantiezins eine Überschussbeteiligung, die den Kunden an den Erträgen beteiligt. Eine nennenswerte Überschussbeteiligung gibt es aber nur dann, wenn der Versicherer gut wirtschaftet. Das wurde allein schon durch die jahrelange Niedrigzinsphase unmöglich, weil man für verliehenes Geld phasenweise gar keine Zinsen mehr bekam. Das traf auch die Verdienstmöglichkeiten der Versicherungsgesellschaften, die ihren Kunden hohe Zinserträge versprochen hatten. In manchen Altverträgen wurden Garantiezinsen von bis zu vier Prozent festgelegt, die gar nicht mehr erwirtschaftet werden konnten. Zur Leistung des Garantiezinses sparen die Lebensversicherer in der Regel eine „Zinszusatzreserve“ an. Dieses Geld fehlt dann jedoch für die Überschussbeteiligung. Viele Verträge halten deshalb nicht mehr das, was den Kunden versprochen wurde.
Bedrohlich wird es dann, wenn die Versicherten zu spät bemerken, dass die Vorsorgelücke im Alter mit einer Police nicht geschlossen werden kann. Wer die Gefahr der fehlenden Altersabsicherung oder des Kapitalverlustes erkennt, denkt über eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung nach, von der die Verbraucherschützer der Auxinum GmbH entschieden abraten. In diesem Fall würde nur der „Rückkaufswert“ des Lebensversicherungsvertrages ausgezahlt, der deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt, weil mit einem Teil davon die hohen Abschlusskosten getilgt werden. Das Berliner Unternehmen des Versicherungsexperten Sven Enger klärt über die Lage der privaten Lebens- und Rentenversicherungen auf und stützt sich auf ein Netzwerk von spezialisierten Dienstleistern, die eine professionelle Rückforderung unrentabler Verträge durchführen. „Unsere spezialisierten Kooperationspartner setzen sich für die Interessen der Kunden ein und begleiten die gesamte Rückforderung“, betont Enger. Ziel sei es, dass die Betroffenen in kürzester Zeit einen Großteil ihres Rückkaufswertes ausgezahlt bekommen und gleichzeitig die Chance auf Mehrerlöse wahren. Auch vom Verkauf der Lebensversicherung rät Auxinum ab: „Aufkäufergesellschaften zahlen in der Regel etwa fünf Prozent mehr als den aktuellen Rückkaufswert. Allerdings verlieren auch jetzt die Kunden die Chance, ihre gesamten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.“
Sowohl bei der Kündigung als auch dem Verkauf ist der finanzielle Schaden größer als der Nutzen. Vielfach haben die Versicherer fehlerhafte Klauseln in die Verträge aufgenommen, was den Kunden eine juristisch abgesicherte und finanziell lohnende Exit-Option bietet. Wenn etwa die Widerspruchsbelehrung falsch ist, haben Kunden einen Anspruch auf die Rückabwicklung des gesamten Vertrages. Die Rückforderung empfiehlt auch Sven Enger: „Viele Versicherte müssten von ihrer Versicherung weitaus mehr Geld erhalten, als sie zugesagt hat. Eine Rückforderung setzt diese Ansprüche durch und ermöglicht trotzdem eine erste Auszahlung (75 Prozent des Rückkaufswertes) innerhalb von drei Wochen nach Vertragsannahme.“ Zusammen mit ihren Kooperationspartnern hat die Auxinum GmbH ein Konzept entwickelt, in das Versicherungsexperten, Gutachter und Fachanwälte einbezogen sind. Diese Dienstleister prüfen jeden Vertrag und beginnen mit dessen Bearbeitung erst dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Versicherungskunden gut sind. Der Berliner Rückforderungsdienstleister wünscht, „dass möglichst viele Menschen darüber aufgeklärt werden, dass sie selbst wieder Verantwortung für ihre finanzielle Absicherung übernehmen können und nicht darauf angewiesen sind, den Zusagen von Anbietern zu vertrauen“.
Das Auxinum-Beratungsangebot wurde maßgeblich von Geschäftsführer Sven Enger entwickelt. Als langjähriger Vorstand mehrerer Lebensversicherungsgesellschaften weiß er aus eigenem Erleben, dass deren Geschäftsmodell nur zum Nachteil der Kunden funktionieren kann. Deshalb wechselte er die Seiten und unterstützt jetzt Verbraucher dabei, ihre Rechte in Form einer Rückabwicklung beziehungsweise Rückforderung durchzusetzen. Auxinum bietet ihm nach eigener Aussage die perfekte Möglichkeit, um seine „Vision eines solidarischen Systems voranzutreiben und den Menschen die Verantwortung für ihre finanzielle Zukunft wieder in die eigenen Hände“ zu legen. „Meine Vision ist es, dass wir das System von außen ändern und auf einer breiten Basis Aufklärung leisten, die dazu führt, dass jede und jeder selbst Verantwortung für ihre oder seine finanziellen Entscheidungen übernehmen kann“, erklärt der Verbraucherschützer, der von Boris Staab als Head of Sales und Andreas Thiede als Head of Business-Support unterstützt wird.
Sven Enger bietet seine Expertise auch auf der Beratungsplattform Vertragshilfe24.de an, die Verbraucher über die Rückforderungsmöglichkeiten bei Lebensversicherungen informiert. Neben ihm teilt Axel Kleinlein, der ehemalige Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, sein Wissen mit den enttäuschten Versicherungsnehmern. Die Internetseite betreibt keine Anlageberatung und spricht deshalb keine Empfehlungen zu alternativen Geldanlagen aus. Sie dient ausschließlich der Bereitstellung eines kostenlosen Informationsangebots und leitet weitergehende Fragen nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch an geeignete Spezialisten weiter. Den aktuellen Fokus legt Vertragshilfe24 auf Informationen zum Ausstieg aus Kapitallebensversicherungen. Grundsätzlich ist eine Rückforderung für alle zwischen 1982 und 2015 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge möglich. Ob sich die Rückforderung für den einzelnen Versicherten lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Onlineportal im Rahmen einer kostenlosen Vertragsprüfung abfragt. Der dafür konzipierte Vertragsrechner liefert eine zuverlässige Ersteinschätzung als Basis aller weiteren Entscheidungen zum Umgang mit unwirtschaftlich gewordenen Lebensversicherungen. Wie die Auxinum GmbH weist Vertragshilfe24 darauf hin, „mit Verkauf und Kündigung unwiderruflich auf eine Reihe von Ansprüchen gegenüber der Versicherung zu verzichten. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert.“ Nur eine Rückforderung der Police biete dafür die Chance. Die Krise der Lebensversicherungen betrifft übrigens nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer, die Lebensversicherungen in beliebte Finanzierungsmodelle integriert haben.